Die Sperrmüllentsorgung auf Abruf verabschiedet sich von Dezember bis einschließlich Februar in die Winterpause. Während dieser Zeit erfolgt keine Sperrmüllentsorgung im Rahmen des Holsystems. Sie haben die Möglichkeit diese Dienstleistung in den Monaten März bis November wieder in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie zur Anmeldung die Anforderungskarte im Abfallkalender zur Sperrmüllabfuhr auf Abruf oder das Onlineformular hier.
Folgende wichtige Fristen sind zu beachten:
- Zur gesicherten Abholung im laufenden Kalenderjahr muss die Anforderungskarte dem Abfallwirtschaftsbetrieb bis spätestens Donnerstag, 19.10.2023 vorliegen.
- Bei Anforderungen, die im Zeitraum ab 20.10.2023 bis Ende Februar des Folgejahres beim Abfallwirtschaftsbetrieb eingehen, erfolgt die Abholung zwischen Anfang März und Mitte April des Folgejahres. Über den konkreten Abholtermin wird spätestens zwei Wochen vorher per Postkarte infomiert.
- Die Anrechnung erfolgt stets auf das Kalenderjahr, in welchem die Abholung stattfindet.
Weitere Informationen zum Thema Sperrmüll finden Sie hier.