Angeboten wird die Entsorgung von Sperrmüll sowohl im Holsystem (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) als auch im Bringsystem (Wertstoffhöfe und Kreisabfallzentrum Wonfurt).
Sperrmüllentsorgung auf Abruf
Sie haben die Möglichkeit, in den Monaten März bis November die Dienstleistung „Sperrmüllentsorgung auf Abruf“ in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die neue Anforderungskarte zur Sperrmüll-Abfuhr auf Abruf (diese können Sie Ihrem Abfallkalender entnehmen). Zu beachten ist, dass in den Monaten Dezember bis Februar keine Sperrmüllentsorgung auf Abruf erfolgt.
Daher:
Abgabe von Kleinmengen an den Wertstoffhöfen
Es besteht die kostenfreie Abgabemöglichkeit von bis zu 1 cbm Sperrmüll je Anlieferungstag über das Wertstoffhofsystem. Dort sind zur sortierten Abgabe entsprechend gekennzeichnete Wertstoffbehälter bereitgestellt. Zu beachten ist, dass die Entsorgung von Restmüll, unabhängig ob lose oder in Säcken, Kartons u.a. verpackt, über das Wertstoffhofsystem nicht zulässig ist.
Die Anlieferung der Abfallarten Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll wird auf die kostenfreie haushaltsübliche Sperrmüllmenge pro Jahr angerechnet. (Mehr Infos über die haushaltsübliche Sperrmüllmenge) Der Anlieferer muss sich, da eine kostenfreie Leistung beansprucht werden soll, durch ein amtliches Dokument wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen können. Werden Abfälle vermischt angeliefert und vor Ort nicht nachsortiert, oder überschreitet die Menge das haushaltsübliche Maß, erfolgt die Annahme gegen gesonderte Gebühr.
Wichtiger Hinweis für Mieter: Erfolgt die Anlieferung nicht direkt durch den Grundstückseigentümer oder die von ihm bestellte Hausverwaltung, muss zur gebührenfreien Annahme eine schriftliche Einwilligungserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden. (Einwilligungserklärung als PDF-Downloaden)