ABFUHR­TERMINE

Ihr Kon­takt zur
Ab­fall­wirt­schaft des Land­krei­ses Haß­ber­ge

Hausanschrift:

Zwerch­main­gas­se 14
97437 Haß­furt

Te­le­fon: 09521 27 - 142
Fax: 09521 27 - 341
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Post­an­schrift:

Ab­fall­wirt­schafts­be­trieb des Land­krei­ses Haß­berge
Post­fach 1401

97431 Haß­furt

 

Kreis­ab­fall­zen­trum Wonfurt:

An der Staats­stra­ße 2275 Hs. Nr. 1
97539 Won­furt

Te­le­fon: 09521 3724

KONTAKT

So wird Sperrmüll entsorgt

Angeboten wird die Entsorgung von Sperrmüll sowohl im Holsystem (Sperrmüllabfuhr auf Abruf) als auch im Bringsystem (Wertstoffhöfe und Kreisabfallzentrum Wonfurt).

Entsorgung im Holsystem

Sperrmüllentsorgung auf Abruf

Sie haben die Möglichkeit, in den Monaten März bis November die Dienstleistung „Sperrmüllentsorgung auf Abruf“ in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die neue Anforderungskarte zur Sperrmüll-Abfuhr auf Abruf (diese können Sie Ihrem Abfallkalender entnehmen). Zu beachten ist, dass in den Monaten Dezember bis Februar keine Sperrmüllentsorgung auf Abruf erfolgt.

Daher:

  1. Zur gesicherten Abholung im laufenden Kalenderjahr muss die Anforderungskarte bis spätestens Mitte Oktober bei dem Abfallwirtschaftsbetrieb vorliegen.
  2. Bei Anforderungen, die in dem Zeitraum Mitte Oktober bis Ende Februar des Folgejahres beim Abfallwirtschaftsbetrieb eingehen, erfolgt die Abholung zwischen Anfang März und Mitte April.
  3. Die Anrechnung erfolgt stets auf das Kalenderjahr, in welchem die Abholung stattfindet.

Entsorgung im Bringsystem

Abgabe von Kleinmengen an den Wertstoffhöfen

Es besteht die kostenfreie Abgabemöglichkeit von bis zu 1 cbm Sperrmüll je Anlieferungstag über das Wertstoffhofsystem. Dort sind zur sortierten Abgabe entsprechend gekennzeichnete Wertstoffbehälter bereitgestellt. Zu beachten ist, dass die Entsorgung von Restmüll, unabhängig ob lose oder in Säcken, Kartons u.a. verpackt, über das Wertstoffhofsystem nicht zulässig ist.

Die Anlieferung der Abfallarten Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll wird auf die kostenfreie haushaltsübliche Sperrmüllmenge pro Jahr angerechnet. (Mehr Infos über die haushaltsübliche Sperrmüllmenge) Der Anlieferer muss sich, da eine kostenfreie Leistung beansprucht werden soll, durch ein amtliches Dokument wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen können. Werden Abfälle vermischt angeliefert und vor Ort nicht nachsortiert, oder überschreitet die Menge das haushaltsübliche Maß, erfolgt die Annahme gegen gesonderte Gebühr.

Wichtiger Hinweis für Mieter: Erfolgt die Anlieferung nicht direkt durch den Grundstückseigentümer oder die von ihm bestellte Hausverwaltung, muss zur gebührenfreien Annahme eine schriftliche Einwilligungserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden. (Einwilligungserklärung als PDF-Downloaden)