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Biomüllkontrollen – Störstoffen auf der Spur - Gesamtbericht

Ausgangslage

Was darf in die Biotonne und was nicht? Diese Frage ist vielen Bürgern bekannt, dennoch wird die Biotonne immer wieder zur Entsorgung von Hausmüll und Verpackungsmaterialien missbraucht. Der Abfallwirtschaftsbetrieb reagierte darauf und führte vom 28. Juli bis zum 20. September 2017 eine Kontrollaktion durch. Beauftragte Kontrolleure begleiteten die Biotonnenleerung und stellten sicher, dass bei geringfügigen Verstößen eine Mahnung ausgesprochen wurde, während stark verunreinigte Tonnen nicht entleert wurden.

Ein Aufkleber auf der Biotonne gibt Aufschluss darüber, welche Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden dürfen: Gemüse- und Obstabfälle, Kaffeesatz, Zitrusfrüchte sowie Unkräuter und kranke Pflanzenreste aus dem Garten. Abfallberater Wolfgang Aull empfiehlt zudem, Küchenabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln. Biologisch abbaubare Kompostbeutel werden zwar toleriert, sind aber aufgrund ihres schlechten Kompostierverhaltens nicht erwünscht.


Hintergrund der Kontrollaktion

Der Hintergrund der Biomüllkontrollen wurde den Bürgern verständlich erläutert: Biomüll wird in der Kompostieranlage zu hochwertigem Dünger verarbeitet, der in der Landwirtschaft zur naturnahen Düngung eingesetzt wird. Dieser Kreislauf funktioniert jedoch nur, wenn der Kompost frei von nicht verrottbaren Materialien wie Kunststoff, Glas und Aluminium bleibt.

„Störstoffe sammeln sich über die Jahre an“, erklärt Abfallberater Wolfgang Aull. „Während der Kompost verrottet, bleiben diese Rückstände auf den Feldern oder werden verweht. Dem muss aus Umweltschutzgründen entgegengewirkt werden.“

Um das RAL-GZ 251-Gütezeichen für Kompost zu erhalten, müssen Kompostieranlagen strenge Grenzwerte einhalten. Im Zuge der Qualitätskontrolle wird die Flächensumme der Fremdstoffe über zwei Millimeter pro Liter Frischmasse ermittelt. Der aktuelle Grenzwert von 25 cm² wird ab dem 1. Juli 2018 auf 15 cm² gesenkt. Zwar können Fremdstoffe durch Sortiertechniken entfernt werden, doch der damit verbundene Aufwand ist enorm.


Ankündigung und Vorgehensweise der Kontrollaktion

„Nicht schön, aber notwendig“ – so beschrieb der Abfallwirtschaftsbetrieb die Kontrollaktion. Abfallberater Wolfgang Aull erklärte: „Wir haben die Kontrollen angekündigt, um allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Entsorgungsverhalten anzupassen.“

Die Vorgehensweise war wie folgt:

  • Tonnen mit geringfügigen Störstoffanteilen wurden geleert und mit einem gelben Aufkleber versehen.
  • Tonnen mit starken Verunreinigungen wurden nicht geleert und erhielten einen roten Aufkleber.

Die Kriterien für diese Einstufung wurden in Merkblättern mit Bildbeispielen festgehalten.

Was tun, wenn die Tonne nicht geleert wurde?
In solchen Fällen konnten Betroffene auf dem Wertstoffhof einen Restmüllsack für 3,00 € erwerben, diesen auf den Biotonnen-Deckel kleben und die Tonne in der darauffolgenden Woche zur Restmüllabfuhr bereitstellen.

Die Kontrollen umfassten 20 der 26 Gemeinden des Landkreises Haßberge, deren Einwohnerzahlen zwischen 620 und 13.300 lagen. Die Kontrolleure begleiteten jeweils ein Müllfahrzeug, sodass jede bereitgestellte Tonne mindestens einmal überprüft wurde. In mehreren Gebieten wurden gezielt Wiederholungskontrollen durchgeführt.

Zwei Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes führten die Kontrollen durch. An 24 Tagen überprüften sie durchschnittlich 833 Gefäße pro Tag, wobei nur sichtbare Verstöße beim Öffnen des Deckels beanstandet wurden. Die Kosten der Aktion umfassten Personalkosten sowie die Herstellung der Aufkleber.


Ergebnisse und Erkenntnisse

Von 20.000 überprüften Biotonnen wiesen 1.465 Gefäße Beanstandungen auf:

  • 977 Tonnen wurden nicht geleert.
  • 488 Tonnen erhielten eine Ermahnung.
  • Die Gesamtbeanstandungsquote betrug 7,33 % (davon 2,44 % Ermahnungen und 4,89 % nicht geleerte Tonnen).

Positiv fiel auf, dass viele Bürger die Gelegenheit nutzten, sich intensiver mit der Mülltrennung auseinanderzusetzen. Laut den Betreibern der Kompostieranlage hatte die Kontrollaktion einen spürbaren positiven Einfluss auf die Qualität des angelieferten Biomülls.

Wolfgang Aull stellte fest: „Viele Bürger trennen ihren Biomüll sorgfältig, doch missverständliche Informationen führen zu Fehlern. Häufig werden die Begriffe ‚kompostierbar‘ und ‚recycelbar‘ verwechselt. Während kompostierbare Materialien auf natürliche Weise verrotten, bedeutet ‚recycelbar‘ lediglich, dass sie theoretisch wiederverwertet werden könnten.“

Auch Windeln und gefüllte Staubsaugerbeutel wurden fälschlicherweise in die Biotonne geworfen, da einige Bürger glaubten, sie seien kompostierbar. Zudem wurden überlagerte Lebensmittel in Originalverpackung sowie Aluminiumfolien mit Essensresten entsorgt.

Um die Qualität des Biomülls langfristig zu sichern, wird der Abfallwirtschaftsbetrieb künftige Wiederholungskontrollen durchführen.


Fazit

Die Ergebnisse zeigen, dass erfolgreiche Mülltrennung eine gemeinsame Anstrengung erfordert:
Bürger sind verantwortlich für eine korrekte Entsorgung.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb führt regelmäßige Kontrollen durch.
Die Kompostieranlage entfernt verbleibende Störstoffe mit moderner Technik.

Durch diese Maßnahmen kann hochwertiger Kompost entstehen, der bedenkenlos in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Dies trägt maßgeblich zum Schutz der Umwelt bei.

Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Haßberge unter 09521 27-712 gerne zur Verfügung.


Zahlen im Überblick

   Kontrollierte Gemeinden: 20 von 26
   Kontrollzeitraum: 28.07.–20.09.2017
   Überprüfte Biotonnen: ca. 20.000
   Beanstandungen: 1.465
   Ermahnungen: 488
   Nicht geleerte Tonnen: 977
   Beanstandungsquote: 7,33 %
   Ermahnungen: 2,44 %
   Nicht geleert: 4,89 %

Weitere Informationen und Bildbeispiele zur richtigen Mülltrennung finden Sie in unserer Bildergalerie.