Bei der „gebührenfreien Sperrmüllentsorgung auf Abruf“ holen wir einmal pro Kalenderjahr und Grundstück Metall-Schrott und Elektro-Schrott sowie eine haushaltsübliche Menge Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll gebührenfrei direkt am Grundstück ab. Die „haushaltsübliche Sperrmüllmenge“ ist abhängig von dem auf dem Grundstück bereitgestellten und gebührenpflichtigen Restmülltonnen-Volumen. Die Abholung erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der schriftlichen Anforderung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge.
Wichtige Hinweise:
für Müllgemeinschaften:
Bei Müllgemeinschaften erfolgt die „gebührenfreie Sperrmüllentsorgung auf Abruf“ nicht wie üblich einmal pro Kalenderjahr und Grundstück, sondern pro Kalenderjahr und Müllgemeinschaft. Wir empfehlen daher, den Termin zur Anforderung der kostenlosen Sperrmüll – Abfuhr mit allen Beteiligten abzustimmen. Die Bereitstellung der Abfälle hat an einem gemeinsamen Standort zu erfolgen.
für Vermieter:
Auch der Abruf der gebührenfreien Sperrmüllabfuhr durch den Mieter wird dem Wohnungsgrundstück angerechnet. Deshalb ist die schriftliche Einwilligung des Abrufs durch den Vermieter auf der Anforderungskarte notwendig. Ein Formular der Einwillungserklärung ist im neuen Abfallkalender enthalten bzw.kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Restmüll-Tonnenvolumen | 60 Liter | 120 Liter | 180 Liter | 240 Liter | 1.100 Liter |
Die haushaltsübliche Sperrmüllmenge an Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll entspricht in der Regel einem Volumen von: | 5 m³ | 7 m³ | 9 m³ | 11 m³ | 39 m³ |
Hinweis: Der Auftrag kann ausschließlich vom Grundstückseigentümer oder der beauftragten Hausverwaltung abgesendet werden. Anzugeben sind der Grundstückseigentümer, die Abholadresse sowie die Menge des abzuholenden Sperrmülls.