Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge weist auf die Quartalsfälligkeiten der Abfallentsorgungsgebühren 2025 hin. Die Gebühren sind zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2025 fällig. Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Als Verwendungszweck in der Überweisung ist unbedingt die Grundstücksnummer anzugeben, welche neben der Bankverbindung auf dem letzten Gebührenbescheid zu finden ist. Wenn beim Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat eingereicht wurde ist nichts weiter zu veranlassen, die Gebühren werden dann zu den jeweiligen Fälligkeiten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb eingezogen.