Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge informiert, dass aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Unfällen das Betreten der Wertstoffhöfe für Kinder unter 14 Jahren nicht gestattet ist.
Ein Verbleiben im Fahrzeug während der Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen auf dem Gelände ist möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Weitere Details:
Die Regelung wurde aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und betrifft das Kreisabfallzentrum und sämtliche Wertstoffhöfe des Landkreises. Unsere abfallwirtschaftlichen Einrichtungen bergen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die für Kinder oftmals nicht erkennbar sind (Containerstandorte mit nicht oder unzureichend einsehbaren Zwischenräumen, scharfe Kanten, Fahrzeugverkehr, teilweise SUV und Kleinlaster – auch mit Anhänger und Rückwärtsfahren ohne Einweiser, im Kreisabfallzentrum zusätzlich mögliche Bewegung von Arbeitsmaschinen, teilweise gefährliche Abfallstoffe). Eltern oder andere Aufsichtspersonen, die Entsorgungsvorgänge in den Wertstoffhöfen oder im Kreisabfallzentrum vornehmen, können die Kinder oftmals nicht ausreichend beaufsichtigen. Es kam immer wieder vor, dass Kinder auf der Betriebsfläche ohne die notwendige Aufsicht unterwegs waren. Der Zugang zu diesen teilweise gefährlichen Aufenthaltsbereichen wurde deshalb für Kinder unter 14 Jahren eingeschränkt. Wir als Betreiber dieser Anlagen tragen die Verantwortung für sichere Betriebsabläufe. Wir bemühen uns regelmäßig, mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren und müssen deshalb auch Zugangsbeschränkungen aussprechen.
Nicht betreten heißt übrigens, die Kinder bleiben im Fahrzeug.
Die Gefährdungsbeurteilung wurde aufgrund der Wahrnehmung bestimmter Situationen und der Besorgnis vorgenommen, es ist glücklicherweise bisher zu keinen Unfällen gekommen.
Falls der Besuch der abfallwirtschaftlichen Anlagen aus pädagogischen Gründen stattfinden soll, können diese Anlagen nur in Begleitung einer autorisierten Person (z. B. Eltern, Lehrkraft) sowie einer Begleitperson des Abfallwirtschaftsbetriebes und nach vorheriger Genehmigung des Betreibers stattfinden.