Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in den Wintermonaten Dezember bis einschließlich Februar keine Abholung stattfindet (§ 16 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung).
Die Abholung der angemeldeten Sperrmüllmenge wird im Zeitraum zwischen dem 01.03. und 15.04.2025 erfolgen, unter der Voraussetzung, dass Müllgefäße am Grundstück angemeldet sind. Über den konkreten Abholtermin werden Sie spätestens zwei Wochen vorher per Postkarte informiert.
Bei der „gebührenfreien Sperrmüllentsorgung auf Abruf“ holen wir einmal pro Kalenderjahr und Grundstück Metall-Schrott und Elektro-Schrott sowie eine haushaltsübliche Menge Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll gebührenfrei direkt am Grundstück ab. Die „haushaltsübliche Sperrmüllmenge“ ist abhängig von dem auf dem Grundstück bereitgestellten und gebührenpflichtigen Restmülltonnen-Volumen. Die Abholung erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der schriftlichen Anforderung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge.
Wichtige Hinweise:
für Müllgemeinschaften:
Bei Müllgemeinschaften erfolgt die „gebührenfreie Sperrmüllentsorgung auf Abruf“ nicht wie üblich einmal pro Kalenderjahr und Grundstück, sondern pro Kalenderjahr und Müllgemeinschaft. Wir empfehlen daher, den Termin zur Anforderung der kostenlosen Sperrmüll – Abfuhr mit allen Beteiligten abzustimmen. Die Bereitstellung der Abfälle hat an einem gemeinsamen Standort zu erfolgen.
für Vermieter:
Auch der Abruf der gebührenfreien Sperrmüllabfuhr durch den Mieter wird dem Wohnungsgrundstück angerechnet. Deshalb ist die schriftliche Einwilligung des Abrufs durch den Vermieter auf der Anforderungskarte notwendig. Ein Formular der Einwillungserklärung ist im neuen Abfallkalender enthalten bzw.kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Restmüll-Tonnenvolumen | 60 Liter | 120 Liter | 180 Liter | 240 Liter | 1.100 Liter |
Die haushaltsübliche Sperrmüllmenge an Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll entspricht in der Regel einem Volumen von: | 5 m³ | 7 m³ | 9 m³ | 11 m³ | 39 m³ |
Gebühren sind zu entrichten, wenn
Ereignis | Gebühr |
die abzuholende Sperrmüllmenge überschreitet die kostenfreie haushaltsübliche Sperrmüllmenge | 25 € pro weiterem angefangenen m³ |
es erfolgt eine weitere Abholung im laufenden Kalenderjahr | 45 € pro Anforderung |
Expressabholung d.h. Abholung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang der schriftlichen Anforderung | 45 € pro Anforderung |
Die Anforderung erfolgt schriftlich (per Post, Fax, Vorlage downloaden oder über das Online-Formular) durch den Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer oder durch eine von den Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern bestellte Hausverwaltung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge. Anzugeben sind der Grundstückseigentümer, die Abholadresse sowie die Menge des abzuholenden Sperrmülls.
Der Landkreis oder das Abfuhrunternehmen teilt dem Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwaltung den Abholzeitpunkt rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem Abholtermin, mit.
Sofern eine Expressanforderung abgegeben wird (beachte Expresszuschlag), erfolgt die Abholung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zugang der schriftlichen Anforderung beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Um den Abholtermin zeitgerecht mitteilen zu können, ist die Erreichbarkeit per Telefon, per Fax oder per E-mail zwingend erforderlich.
Die Abfallarten Sperrmüll-Altholz, Metall-Schrott, Elektro-Schrott und Rest-Sperrmüll sind getrennt voneinander am jeweiligen Abholtag ab 6:00 Uhr so zur Abfuhr bereitzustellen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert werden.
Nicht abgeholte Abfälle sind am Abend zurükzunehmen.