ABFUHR­TERMINE

Ihr Kon­takt zur
Ab­fall­wirt­schaft des Land­krei­ses Haß­ber­ge

Hausanschrift:

Zwerch­main­gas­se 14
97437 Haß­furt

Te­le­fon: 09521 27 - 142
Fax: 09521 27 - 341
E-Mail: info@awhas.de oder nutzen Sie das Kontaktformular

 

Post­an­schrift:

Ab­fall­wirt­schafts­be­trieb des Land­krei­ses Haß­berge
Post­fach 1401

97431 Haß­furt

 

Kreis­ab­fall­zen­trum Wonfurt:

An der Staats­stra­ße 2275 Hs. Nr. 1
97539 Won­furt

Te­le­fon: 09521 3724

KONTAKT

Gebührenfreie Sperrmüllentsorgung auf Abruf

Bei der „gebührenfreien Sperrmüllentsorgung auf Abruf“ holen wir einmal pro Kalenderjahr und Grundstück Metall-Schrott und Elektro-Schrott sowie eine haushaltsübliche Menge Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll gebührenfrei direkt am Grundstück ab. Die „haushaltsübliche Sperrmüllmenge“ ist abhängig von dem auf dem Grundstück bereitgestellten und gebührenpflichtigen Restmülltonnen-Volumen. Die Abholung erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der schriftlichen Anforderung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge.

Wichtige Hinweise:
für Müllgemeinschaften:
Bei Müllgemeinschaften erfolgt die „gebührenfreie Sperrmüllentsorgung auf Abruf“ nicht wie üblich einmal pro Kalenderjahr und Grundstück, sondern pro Kalenderjahr und Müllgemeinschaft. Wir empfehlen daher, den Termin zur Anforderung der kostenlosen Sperrmüll – Abfuhr mit allen Beteiligten abzustimmen. Die Bereitstellung der Abfälle hat an einem gemeinsamen Standort zu erfolgen.

für Vermieter:
Auch der Abruf der gebührenfreien Sperrmüllabfuhr durch den Mieter wird dem Wohnungsgrundstück angerechnet. Deshalb ist die schriftliche Einwilligung des Abrufs durch den Vermieter auf der Anforderungskarte notwendig. Ein Formular der Einwillungserklärung ist im neuen Abfallkalender enthalten bzw.kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Haushaltsübliche Sperrmüllmenge in Abhängigkeit von dem auf dem Grundstück bereitgestellten und gebührenpflichtigen Restmülltonnen-Volumen

Restmüll-Tonnenvolumen 60 Liter 120 Liter 180 Liter 240 Liter 1.100 Liter
Die haushaltsübliche Sperrmüllmenge an Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll entspricht in der Regel einem Volumen von: 5 m³ 7 m³ 9 m³ 11 m³ 39 m³

 

Gebührenpflichtige Sperrmüllentsorgung auf Abruf

Gebühren sind zu entrichten, wenn

  1. die abzuholende Menge "Sperrmüll-Altholz" und "Rest-Sperrmüll" die haushaltsübliche Sperrmüllmenge überschreitet.
  2. innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Abfuhren pro Grundstück erfolgen.
  3. Expressabholung angefordert wird.

Gebührensätze bei gebührenpflichtiger Sperrmüllabfuhr auf Abruf

Ereignis Gebühr
die abzuholende Sperrmüllmenge überschreitet die kostenfreie haushaltsübliche Sperrmüllmenge 25 € pro weiterem angefangenen m³
es erfolgt eine weitere Abholung im laufenden Kalenderjahr 45 € pro Anforderung
Expressabholung d.h. Abholung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang der schriftlichen Anforderung 45 € pro Anforderung

 

Und so geht es ...

1. Anfordern

Die Anforderung erfolgt schriftlich (per Post, Fax, Vorlage downloaden oder über das Online-Formular)  durch den Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer oder durch eine von den Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern bestellte Hausverwaltung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge. Anzugeben sind der Grundstückseigentümer, die Abholadresse sowie die Menge des abzuholenden Sperrmülls.

2. Bereitstellen

Der Landkreis oder das Abfuhrunternehmen teilt dem Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwaltung den Abholzeitpunkt rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem Abholtermin, mit.

Sofern eine Expressanforderung abgegeben wird (beachte Expresszuschlag), erfolgt die Abholung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach  Zugang der schriftlichen Anforderung beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Um den Abholtermin zeitgerecht mitteilen zu können, ist die Erreichbarkeit per Telefon, per Fax oder per E-mail zwingend erforderlich.

Die Abfallarten Sperrmüll-Altholz, Metall-Schrott, Elektro-Schrott und Rest-Sperrmüll sind getrennt voneinander am jeweiligen Abholtag ab 6:00 Uhr so zur Abfuhr bereitzustellen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert werden.

3. Fertig

Nicht abgeholte Abfälle sind am Abend zurükzunehmen.