Private Haushalte sind bei Eigenanlieferungen von abfallrechtlichen Nachweispflichten befreit.
Gewerbliche Kleinmengenregelung:
Ebenfalls freigestellt sind Gewerbebetriebe, die maximal zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr entsorgen. Die verschiedenen gefährlichen Abfälle sind zu addieren, auch wenn unterschiedliche Entsorgungsanalgen genutzt werden.
Gewerbliche Entsorgungen inklusiv gewerblicher Transporte für private Haushalte:
Anlieferer benötigen im Vorfeld der Entsorgung sogenannte Entsorgungsnachweise bzw. Sammelentsorgungsnachweise. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Entsorger z.B. Containerdienst oder einen Verwerter.
Abfälle die uns betreffen: Abfallberatung 09521 / 27 712.
Hinweis: Vereine und öffentliche Einrichtungen (z.B. Schule, Feuerwehr) gelten als gewerbliche Anlieferer.