Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass seit dem 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz gilt. Es schützt Personen, die beruflich Verstöße melden. Bitte nutzen Sie unsere interne Meldestelle, um solche Fälle zu berichten. Ihre Hinweise helfen uns, Probleme zu lösen. Keine Sorge, Sie werden für Ihre Meldungen nicht benachteiligt. Alternativ können Verstöße auch extern gemeldet werden. Wir bevorzugen jedoch interne Meldungen, wenn möglich. Unser internes Portal steht Ihnen für Meldungen zur Verfügung.
Sie finden alle Informationen zur internen Meldestelle für Ihren Bereich im Amtswiki unter Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Meldung kann mündlich (persönliches Vieraugengespräch bzw. telefonisch), schriftlich oder elektronisch erfolgen. Zu beachten ist, dass anonyme Meldungen von der internen Meldestelle nicht bearbeitet werden.