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Biomüllkontrollen – Störstoffen auf der Spur

Ausgangslage:
Was gehört in die Biotonne, was nicht? Die Antwort auf diese Frage ist vielen Bürgern durchaus geläufig, und doch kommt es immer wieder vor, dass die Biotonne zur Entsorgung von Hausmüll und Verpackungswertstoffen missbraucht wird. Dem sah der Abfallwirtschaftsbetrieb nicht tatenlos zu: in dem Zeitraum 28. Juli bis 20. September 2017 haben Kontrolleure im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Haßberge die Biotonnenleerung begleitet und dafür Sorge getragen, dass unvorschriftsmäßig befüllte Gefäße bei leichteren Abweichungen mit einer Mahnung versehen, und bei gröberen Abweichungen nicht entleert wurden.

Womit die Biotonne ordnungsgemäß befüllt wird, lässt sich anhand eines Aufklebers
leicht erklären: Gemüseabfälle und ausgesonderte Essensreste, Kaffeesatz, Obstabfälle und Zitrusfrüchte, und aus dem Garten Unkräuter und mit Krankheiten belastete Pflanzenabfälle. „die Küchenabfälle“, so der Tipp von Abfallberater Wolfgang Aull, „sollten in Zeitungspapier eingewickelt werden“. Und die sogenannten biologisch
abbaubaren Kompostbeutel? Sie werden geduldet, jedoch sind sie aufgrund ihres Kompostierverhaltens nicht erwünscht.

 

Hintergrund der Kontrollaktion
Den Hintergrund von Biomüllkontrollen bekamen die Bürger mit einfachen Worten erklärt: Biomüll wird in der Kompostieranlage zu dem hochwertigen Volldünger Kompost verarbeitet, diesen setzt die Landwirtschaft zur naturnahen Düngung der Felder ein. Ein hervorragender Kreislauf, jedoch nur, wenn der Kompost nicht mit unverrottbaren Materialien wie Kunststoff, Glas und Aluminium durchsetzt ist. „Denn“, so Abfallberater Wolfgang Aull „die Störstofffracht addiert sich im Laufe
der Jahre. Während der Kompost verrottet, verbleiben die Störstoffe in und auf den Feldern liegen oder werden verweht. Beidem muss, im Interesse des Umweltschutzes, gegengesteuert werden“.
Die Kompostieranlagen haben, um das begehrte Gütezeichen RAL-GZ 251 Kompost zu erhalten, immer strengere Grenzwerte einzuhalten. Errechnet wird im Zuge der Qualitätskontrolle die Flächensumme die ausgelesenen Fremdstoffe über 2 mm, die sich in einem Liter Frischmass befinden. Sie dürfen aktuell 25 cm2 nicht überschreiten, ab dem 01.07.2018 wird dieser Wert auf 15 cm2 gesenkt. Durch Sortiertechniken kann dies erreicht werden, doch der Aufwand hierfür ist immens.

 

Ankündigung und Vorgehensweise der Kontrollaktion
„Nicht schön, aber notwendig“, beschrieb der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge laut Zeitungsbericht die Kontrollaktion. Abfallberater Wolfgang Aull: „Wir kündigten sie an, denn wir wollten jedem, der bis dato nicht die gebührende Sorgfalt bei der Bestückung der Biotonne walten liess, die Gelegenheit bieten, sein Verhalten den Vorgaben anzupassen“.

Die Vorgehensweise war folgende: wenn es vertretbar erschien, also bei geringem Störstoffanteil, wurden die Gefäße geleert. In diesen Fällen erhielt die Tonne einen gelben Aufkleber. War jedoch der Störstoffanteil so hoch, dass die Leerung nicht hingenommen werden konnte, wurden sie auch nicht geleert. Diese Gefäße wurden mit einem roten Aufkleber versehen. Diese Kriterien wurden auf zwei Merkblättern mit Bildbeispielen festgeschrieben.

Was tun, wenn die Tonne nicht geleert wurde? Hierzu Wolfgang Aull bei seiner Ankündigung: „Wir wollen niemandem zumuten, dass er seinen Gefäßinhalt nachsortieren muss. Daher bieten wir folgende Vorgehensweise an: der Betroffene erwirbt, beispielsweise auf dem Wertstoffhof, einen Restmüllsack für 3,00 €, klebt diesen leeren Sack auf den Biotonnen – Deckel, und stellt die Biotonne in der darauffolgenden Woche bei der Restmüllabfuhr zu Leerung bereit“.

Die Kontrollen umfassten 20 der 26 Gemeinden des Landkreises Haßberge. Die Einwohnerzahl der Gemeinden bewegt sich zwischen 13.300 und 620. Die Kontrolleure begleiteten jeweils ein Müllfahrzeug, wodurch es sich ergab, dass jedes bereitgestellte Gefäß mindestens einmal überprüft wurde. In mehreren Gebieten wurden gezielt Wiederholungskontrollen durchgeführt.
Bei den Kontrolleuren handelte es sich um zwei Angestellte des Abfallwirtschaftsbetriebes. Insgesamt waren sie 24 Tage lang unterwegs, im Durchschnitt kontrollierten sie 833 Gefäße pro Tag. Es wurde dabei nicht in dem Biomüll „gewühlt“, sondern nur beanstandet, was beim Öffnen des Deckels auffiel. Der Kostenaufwand umfasste entsprechend die Personalkosten für Mitarbeiter sowie die Kosten zur Herstellung der Aufkleber.

 

Ergebnisse und Erkenntnisse
20.000 Gefäße wurden auf ihren Störstoffgehalt hin untersucht. In 977 Fällen wurde die Leerung verweigert, 488 Gefäße erhielten einen Hinweis auf leichte Beanstandung. Erfreulich: viele Bürger setzten sich im Rahmen der Kontrollaktion interessiert mit dem Thema auseinander, und gemäß Aussage der Betreiber hatten die Kontrollen unmittelbaren positiven Einfluss auf Qualität der in der Kompostieranlage „im Hainerter Wald“ angelieferten Ware.

Wolfgang Aull: „wir konnten feststellen, dass sehr viele Bürger die Biotonne durchaus gewissenhaft bestücken, jedoch überregionale missverständliche Informationen zu Fehlhandlungen führen“. Der „Klassiker“ war die Verwechslung der Begriffe „kompostierbar“ mit „recycelbar“. Gegen den Einsatz kompostierbarer Plastiktüten  spricht nichts, sie verrotten auf eine natürliche Art und Weise, während recyclebar nur aussagt, das theoretisch aus dem alten Sack ein neuer Sack hergestellt werden kann. Auch die im Handel erwerbbaren Müllsäcke eign
en sich lediglich zur Erfassung von Restmüll, ihr Einsatz in der Biotonne ist unzulässig. Durch das Gespräch mit dem Kunden konnten viele Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden.
„Auch Windeln und gefüllte Staubsaugerbeutel“, so Wolfgang Aull, „wurden in dem Glauben, diese seinen kompostierbar, in die Biotonne gelegt“. Eindeutig ist aber auch, dass nicht wenig Biotonnen
mit einer Gleichgültigkeit bestückt wurden, welche nicht hingenommen werden kann. Überlagerte Lebensmittel, noch original verpackt in Glas, Plastik und Weißblech, sind hier genauso zu nennen
wie Brotzeiten in Aluminiumfolie. Daher wird der Abfallwirtschaftsbetrieb Wiederholungskontrollen durchführen.

In der Kombination, so können die Erkenntnisse zusammengefasst werden, liegt der Schlüssel zum Erfolg: die Bürger schenken dem Thema das gebührende Interesse, der Abfallwirtschaftsbetrieb führt in unregelmäßigen Abständen Biomüllkontrollen durch, die Kompostieranlage siebt mit modernster Technik verbleibende Störstoffe aus und führt abschließende Sichtkontrollen durch. So sollte es gelingen, Kompost zu produzieren, der mit gutem Gewissen auf die Felder ausgebracht werden kann. Es ist ein kleiner, aber sicher nicht unwesentlicher Beitrag zum Schutze unserer Felder, und damit unserer Umwelt und der Zukunft auf unserer Erde.

Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Landkreises Haßberge gerne zur Verfügung. 09521 27-712.

 

Einige Zahlen im Überblick:
Kontrollumfang: 20 von 26 Gemeinden im Landkreis Haßberge
Kontrollzeitraum: 28.07.-20.09.2017
Anzahl kontrollierter Gefäße: ca. 20.000
Anzahl beanstandeter Gefäße: 1.465
davon nur Ermahnung: 488
keine Leerung: 977
Beanstandungen in %: 7,33
davon nur Ermahnung: 2,44
keine Leerung: 4,89

Biomüll oder nicht? In unserer Bildergalerie finden Sie alle Infos und die Ergebnisse der Untersuchungen.