Die Annahme im Kreisabfallzentrum von Böden von unbedenklichen Standorten ist ab 01.04.2024 nur mit einem Formular möglich, gültig für Eltmann, Knetzgau, Rauhenebrach, Theres und Zeil.
Hinweis: Bodenaushub (ugs. Erdaushub) setzt sich aus verschiedenen Bodenarten zusammen. Wird die oberste Schicht - der Oberboden (Humus, belebter Boden) - abgetragen, so sollte dieser möglichst am Entstehungsort verbleiben und dort eine Verwendung finden. Ist dies nicht möglich gibt es die Option den unbelasteten humusreichen Boden an einen Verwerter abzugeben. Beispiele für Verwerter in unserer Region finden Sie hier.